1. Boxclub Haan Augsburg e.V.

Mitglied
werden bei Haan.

Alles was du wissen musst: Beiträge, Beitragsordnung, Satzung und Hausordnung auf einen Blick.

Transparente Preise

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Mindestlaufzeit. Je länger die gewählte Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag. Einmalige Aufnahmegebühr: 40,00 € inkl. Zugangs-Chip.

Gruppe Alter Laufzeit 6 Monate Rabatt bei 12 Monaten 12 Monate Rabatt bei 24 Monaten 24 Monate
Kinder bis 14 Jahre 35,00 € − 3,00 €32,00 € / Monat keine Ermäßigung
Jugendliche 14 bis 16 Jahre 45,00 € − 5,00 €40,00 € / Monat − 5,00 €35,00 € / Monat
Schüler 16 bis 18 Jahre 55,00 € − 5,00 €50,00 € / Monat − 10,00 €40,00 € / Monat
Erwachsene ab 18 Jahre 60,00 € − 5,00 €55,00 € / Monat − 10,00 €45,00 € / Monat
Familienrabatt: 10 % Ermäßigung für jedes weitere Familienmitglied (kombinierbar mit Laufzeitrabatt).
Mitglieder ab 14 Jahren erhalten bei einer Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten einen Gutschein für vier BiA-Impedanzanalysen und zwei Ruhestoffwechselmessungen pro Jahr — kostenlos.
Fördernde / passive Mitglieder (ohne Trainingsbetrieb) zahlen einen Mindestbeitrag von jährlich 25 €.
Bei einkommensschwachen Mitgliedern kann der Vorstand auf Einzelantrag (mit Nachweis) abweichende Regelungen treffen.
Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbands e.V. ist in den Beiträgen enthalten.

Transparenz & Regeln

Beitragsordnung, Satzung & Hausordnung

§ 1 Aufnahmegebühr

(1) Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr. Diese ist fällig mit der ersten Abbuchung des Mitgliedsbeitrags und beträgt 40,00 Euro inkl. Zugangs-Chip.

§ 2 Beitragssätze

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Abrechnung erfolgt bei Eintritt ab dem ersten Kalendertag des Folgemonats, danach monatlich.

(2) Verzichtet ein Mitglied auf die satzungsgemäße Kündigungsfrist, erhält es eine Ermäßigung gemäß obiger Tabelle. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft um die Erstlaufzeit (bei 24 Monaten immer um weitere 12 Monate).

(3) Ehrenmitglieder sowie der/die Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

(4) Passive / fördernde Mitglieder entrichten einen Mindestbeitrag von jährlich 25,00 €.

(5) Familien erhalten eine 10%ige Ermäßigung für jedes weitere in häuslicher Gemeinschaft lebende Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Kombination mit laufzeitabhängigen Ermäßigungen ist möglich.

(6) Der Vorstand kann bei einkommensschwachen Mitgliedern auf Einzelantrag abweichende Regelungen treffen (Nachweis erforderlich).

(7) Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr können bei einer Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten einen Gutschein für vier BiA-Impedanzanalysen und zwei Ruhestoffwechselmessungen pro Jahr kostenfrei beantragen.

§ 3 Sportversicherung

In den Beiträgen ist die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbands e.V. enthalten.

§ 4 Zahlungsweise

Der Beitrag wird monatlich per Bankeinzug abgebucht. Rücklastschriftgebühren trägt das Mitglied. Bei Vereinsbeitritt im laufenden Monat beginnt die Abrechnung mit dem ersten Kalendertag des Folgemonats.

§ 5 Mahnverfahren

Bei Beitragsversäumnissen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bleibt auch die 2. Mahnung erfolglos, kann ein kostenpflichtiges Inkassoverfahren eingeleitet werden.

§ 6 Zugangsberechtigung

Jedes Mitglied benötigt einen Zugangs-Chip (im Beitritt enthalten). Bei Verlust fallen 5,00 € an. Der Chip darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß droht der Vereinsausschluss.

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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen 1. Boxclub Haan Augsburg e.V. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg unter VR 2828 eingetragen. Sitz ist Augsburg, Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbands e.V. (BLSV).

§ 2 Zweck

Zweck ist die Förderung des Boxsports im Leistungs- und Breitensport sowie in der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehören regelmäßiger Trainingsbetrieb, Wettkampfteilnahmen, Leistungsprüfungen und die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Boxsports. Der Verein ist gemeinnützig und selbstlos tätig.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Erlöschen (bei juristischen Personen), Austritt oder Ausschluss.

Kündigung: Schriftlich mit einer Frist von 12 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungstermin, frühestens jedoch 6 Monate nach Eintritt. Kündigung aus wichtigem Grund (Umzug, schwerwiegende Verletzung) mit 4 Wochen Frist zum Monatsende möglich.

Ausschluss: Bei grobem Verstoß gegen Vereinsinteressen oder bei mehr als 6 Monaten Zahlungsverzug. Vor Beschlussfassung erhält das Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 5 Beiträge

Von den Mitgliedern werden monatliche Beiträge erhoben. Näheres regelt die Beitragsordnung. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Personen: einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und einem Schatzmeister. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

§ 16 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Augsburg zur Förderung und Pflege des Sports.

↓ Vollständige Satzung herunterladen

§ 1 Allgemeines

Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Vereinsaktivitäten und der Kommunikation unter den Mitgliedern. Das Betreten ist allen Mitgliedern gestattet; Gäste sind herzlich willkommen und halten sich an diese Hausordnung. An gesetzlichen Feiertagen ist die Halle geschlossen, ebenso zwei Wochen in den Sommerferien und in der Weihnachtszeit bis zum 6. Januar. In den Sommerferien fällt das Training für Kindergruppen aus.

§ 2 Sauberkeit

Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen (Verursacherprinzip). Sportgeräte sind nach Gebrauch gereinigt an die vorgesehenen Plätze zurückzubringen.

§ 3 Verhalten in den Räumen

Für Schäden am Vereinseigentum haftet der Verursacher. Der Verein übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Gegenstände, Geld oder Wertgegenstände. Rauchen in Vereinsräumen ist untersagt.

§ 5 Nutzung der Sportgeräte

Die Nutzung der Vereinsräume und vereinseigenen Geräte ist für Mitglieder während der Öffnungszeiten kostenlos. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden trägt der Verursacher die Reparaturkosten.

↓ Hausordnung herunterladen

Downloads auf einen Blick

Alle Dokumente

📝

Beitrittserklärung

Das Formular zur Aufnahme in den Verein inkl. AGB. Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

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📜

Vereinssatzung

Die vollständige Vereinssatzung des 1. Boxclub Haan Augsburg e.V. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.12.2019.

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🏛

Hausordnung

Regeln für die Nutzung der Vereinsräume und Sportgeräte des 1. Boxclub Haan Augsburg e.V.

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