30.11.2020
Sehr geehrte Mitglieder
des Verein
1.Boxclub Haan Augsburg e.V.
Zweck
des
1.Boxclub Haan Augsburg e.V.
Unsern Verein verfolgt den in der Satzung festgeschriebenen Zweck §2 siehe Satzung HIER KLICKEN
Unser Zweck ist es nicht wirtschaftlich zu handeln und Gewinne zu erzielen, daher ist unser Verein NICHT mit einem kommerziellen Fitnessstudio zu vergleichen.
Hat ein Mitglied das Recht seine Beiträge zurückzuziehen oder außerordentlich zu kündigen in der aktuellen Situation?
Hier habe ich euch einen Beitrag aus den FAQ des BLSV herausgenommen.
Bayerischer Landes Sport Verband (BLSV) ist unser Dachverband!
Können Vereinsmitglieder aufgrund der Einstellung des Trainingsbetriebs ihren Mitgliedsbeitrag zurückfordern?
Der Mitgliedsbeitrag dient in der Regel insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Diese Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen. Die Teilnahme am Sportbetrieb stellt dabei nur einen Teil der mitgliedschaftlichen Rechte dar. Das Mitgliedschaftsverhältnis unterliegt keinem Verbrauchervertrag, der mit Zahlung des Beitrags eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinne erfordert. Die Beitragspflicht in einem gemeinnützigen Verein ist eher als Teil der Förder- und Treuepflicht zu betrachten. Im Regelfall sollte die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern oder zurück zu erstatten. Argumentativ kann dabei sicherlich angebracht werden, dass ein gemeinnütziger Verein grundsätzlich Beiträge nicht zurückerstatten darf, da sich dies schädigend auf die Gemeinnützigkeit auswirken kann und im Normalfall dazu keine rechtliche Grundlage in der Vereinssatzung gegeben ist.
Könnte eine freiwillige Beitragskürzung Auswirkungen auf ggf. laufende Förderzahlungen haben?
Wenn sich ein Verein dazu entschließt den Vereinsbeitrag im Sinne seiner Mitglieder zu kürzen, muss gewährleistet sein, dass das geforderte jährliche Mindestbeitragsaufkommen sichergestellt ist. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium können hiervon auch keine Ausnahmen genehmigt werden.
Der Vorstand hat nach der aktuellen Lage entschieden die Beiträge für Dezember 2020 UNTER VORBEHALT nicht einzuziehen!
Weitere Infos Entnimmt Ihr bitte den Schreiben

Ihr habt bis zum 16.12.2020 die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung, die in dem Schreiben verkündet wurde, einzulegen. Einspruch ist schriftlich
an verwaltung@boxclub-haan.de oder per Post an die euch bekannte Vereinsadresse zu zusenden.