Mitgliederversammlung 2020

Liebe Mitglieder anbei die Ausschreibung für die Mitgliederversammlung 2020

die Mitgliederversammlung wird wegen Corona Lockdown auf das Jahr 2021 verlegt. Alle Versammlungspunkte können dem Schreiben entnommen werden.

Corona Lockdown Phase 2

30.11.2020

Sehr geehrte Mitglieder
des Verein
1.Boxclub Haan Augsburg e.V.

Zweck
des
1.Boxclub Haan Augsburg e.V.

 Unsern Verein verfolgt den in der Satzung festgeschriebenen Zweck §2 siehe Satzung HIER KLICKEN

Unser Zweck ist es nicht wirtschaftlich zu handeln und Gewinne zu erzielen, daher ist unser Verein NICHT mit einem kommerziellen Fitnessstudio zu vergleichen.

Hat ein Mitglied das Recht seine Beiträge zurückzuziehen oder außerordentlich zu kündigen in der aktuellen Situation?

Hier habe ich euch einen Beitrag aus den FAQ des BLSV herausgenommen.
Bayerischer Landes Sport Verband (BLSV) ist unser Dachverband!

 Können Vereinsmitglieder aufgrund der Einstellung des Trainingsbetriebs ihren Mitgliedsbeitrag zurückfordern?

Der Mitgliedsbeitrag dient in der Regel insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Diese Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen. Die Teilnahme am Sportbetrieb stellt dabei nur einen Teil der mitgliedschaftlichen Rechte dar. Das Mitgliedschaftsverhältnis unterliegt keinem Verbrauchervertrag, der mit Zahlung des Beitrags eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinne erfordert. Die Beitragspflicht in einem gemeinnützigen Verein ist eher als Teil der Förder- und Treuepflicht zu betrachten. Im Regelfall sollte die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern oder zurück zu erstatten. Argumentativ kann dabei sicherlich angebracht werden, dass ein gemeinnütziger Verein grundsätzlich Beiträge nicht zurückerstatten darf, da sich dies schädigend auf die Gemeinnützigkeit auswirken kann und im Normalfall dazu keine rechtliche Grundlage in der Vereinssatzung gegeben ist.

Könnte eine freiwillige Beitragskürzung Auswirkungen auf ggf. laufende Förderzahlungen haben?

Wenn sich ein Verein dazu entschließt den Vereinsbeitrag im Sinne seiner Mitglieder zu kürzen, muss gewährleistet sein, dass das geforderte jährliche Mindestbeitragsaufkommen sichergestellt ist. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium können hiervon auch keine Ausnahmen genehmigt werden.

Der Vorstand hat nach der aktuellen Lage entschieden die Beiträge für Dezember 2020 UNTER VORBEHALT  nicht einzuziehen!

Weitere Infos Entnimmt Ihr bitte den Schreiben

Ihr habt bis zum 16.12.2020 die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung, die in dem Schreiben verkündet wurde, einzulegen. Einspruch ist schriftlich

an verwaltung@boxclub-haan.de oder per Post an die euch bekannte Vereinsadresse zu zusenden.

Fragebogen zur Verbesserung unserer Angebote

Das JAHR 2020 ist bald vorbei um so mehr freuen wir uns auf das JAHR 2021

Wir möchte in der aktuellen Situation nicht still dasitzen und abwarten wann wir endlich da weitermachen könne wo wir aufgehört haben. NEIN wir wollen das GUTE übernehmen und das SCHLECHTE besser machen! 

Hiermit möchten wir euch alle bitten uns folgende Hilfestellung zu geben, dafür danken wir euch JETZT schon ARK vom HERZEN.

Ein jeder der unseren Verein verlässt, dem wünschen wir auf Ihrem schulischen, beruflichen und privaten Weg alles erdenklich Gute.

 

Lockdown in November 2020

Aktuelle Situation

Lockdown November Stand 17.11.20

Aloha zusammen, ich danke schonmal für die Abstimmungen (laufen in der Spond App) die bisher getätigt worden sind.

Wie gehts weiter:

  1. Bis die endgültigen rechtlichen Entscheidungen geklärt sind, läuft alles wie bisher.
  2. da der Verein alle Mitglieder gleich behandeln muss, wird auch hier geprüft in wie weit einzelne Entscheidungen und Abwicklungen getroffen werden können!
  3. in wie weit der Verein staatlich unterstützt wird ist auch noch in Klärung.
  4. grundsätzlich ist es eine ganz tolle Zeit für jeden sich Gedanken zu machen, welche Verbindlichkeiten ein jeder von euch eingeht.

– Was ist ein Verein (Das zeigt uns gut die Abstimmungsquote)

– Was ist ein Fitnessstudio…

Hier gibt es ganz klare Unterschiede:

– Verein ist nicht gewinnorientiert und darf auch so nicht handeln.

– Ein Fitnessstudio dagegen schon, somit gilt es anders anzusehen.

Hierbei möchte ich keine Stadion schlecht darstelle beide Varianten haben Ihre vor und Nachteile. Es sind nun mal Unterschiede die Ihr als Mitglieder kennen solltet, da wir immer wieder dies als vergleich bekommen.

 

Führt bitte trotz allem die Abstimmungen der JA/ NEIN durch (App Spond) noch nicht Heruntergeladen dann hier KLICKEN

Enthaltungen entscheiden sich stets zum Vorteil des Vereins.

 

Wie tatsächlich am Ende die Situation behandelt werden darf, wird vom Gesetzgeber, unserem Steuerberater und am Ende der Entscheidung einer Mitgliederversammlung abhängig sein.

 

Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld

November Buchungen Stand 12.11.20

Hallo zusammen, hiermit möchten wir euch informieren.

Wir werden voraussichtlich nächste Woche endgültig klären können wie wir die Buchungen für November behandeln können.

 Möglichkeiten:

1. Es wird bestenfalls so aussehen das wir die schon abgebuchten Beiträge zurückerstatten werden und die zum 15. gar nicht einziehen.

2. Wir werden anteilig etwas zurückerstatten können.

3. Wir müssen leider so verfahren wie bisher mit den Monaten aus dem ersten Lockdown (eher unwahrscheinlich) Alles abhängig davon, was die Frau Merkel sich so ausgedacht hat und wie dies UNS (Verein und Mitglieder) unterer die Arme greifen wird.

Danke für eure Geduld und weiterhin nicht die Hoffnung verlieren und an eurer Gesundheit arbeiten (STRESS JEGLICHER ART BESTMÖGLICH MEINDEN)

Online Trainings finden statt (siehe Spond App) Stand 08.11.20

Trainingsvideos sind Online in geschlossenem Youtube (die Links sind dazu in der Spond App zu entnehmen)

 


		
			

Trainingsplan für KW 32-36

Anbei der aktuelle Trainingsplan für den Zeitraum 03.08.20 bis 04.09.20

Bitte beachten, dass die Woche von 24.08- 28.08.20 nochmal reduzierte Einheiten hat, somit haben wir eine komplett Schließung vermieden.