Beitragsordnung

Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung regelt gem. § 5 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur

Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

§ 1 Aufnahmegebühr

(1) Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr.

(2) die Aufnahmegebühr wird einmalig erhoben und ist fällig bei der Abgabe des Aufnahmeantrags.

(3) die Aufnahmegebühr beträgt 40,00 Euro inkl. Zugangs- Chip.

§ 2 Beitragssätze

(1) Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.12.2019 werden ab 01.01.2020 folgende Beiträge für Neumitglieder erhoben.

Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt bei Eintritt zum ersten Kalendertag des dem Eintritt folgenden Monats, danach in fixen Monatsbeiträgen.

(2) Verzichtet ein Vereinsmitglied auf die satzungsgemäße Kündigungsfrist zugunsten der Staffelung in obiger Tabelle um die Planbarkeit der Vereinstätigkeit zu verbessern, so erhält er eine Ermäßigung gemäß Tabelle (siehe Vorderseite).

(3) Ehrenmitglieder sowie der/die Ehrenvorsitzende sind/ist beitragsfrei.

(4) Passive / fördernde Mitglieder, die nicht am Training teilnehmen und den Verein mit ihren Beiträgen fördern entrichten einen Mindestbeitrag von jährlich 25 EUR. Freiwillige Mehrzahlungen sind möglich.

(5) Familien, Eltern und deren mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, erhalten eine 10%ige Ermäßigung. Eine Kombination mit laufzeitabhängige Ermäßigungen ist möglich. Der Beitrag für Familien beginnt mit dem Monat der Antragstellung und kann nicht rückwirkend erfolgen.

(6) Der Vorstand ist berechtigt, bei einkommensschwachen Mitliedern auf Einzelantrag eines Mitglieds von den oben genannten Beiträgen abweichende Regelungen zu treffen. Dem Einzelantrag sind Nachweise der Bedürftigkeit beizufügen.

(7) Fairness für Verbrauchervereinbarungen: Ab 01.01.23 wurde der Punkt 7 mit aufgenommen. Dieser regelt den Mehrwert einer längeren Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten.

Mitglieder ab den 14. Lebensjahr können, bei einer Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten, einen Gutschein für vier Bioimpedanzanalysen- und zwei Ruhestoffwechselmessungen pro Jahr kostenfrei beantragen. Der Wert des Gutscheins kann nicht in Bar ausgezahlt und nicht mit ins nächste Jahr übertragen werden.

§ 3 Sportversicherung

In den Beiträgen gemäß § 1und 2 dieser Beitragsordnung ist die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbands e.V. enthalten.

§ 4 Zahlungsweise

(1) Die Begleichung des Mitgliedsbeitrages wird grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren vorgenommen. Die Abbuchung erfolgt monatlich.

(2) Die Gebühren einer Rücklastschrift, die durch fehlende Deckung oder aus sonstigen Gründen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

(3) Im Falle eines Vereinsbeitrittes im laufenden Monat wird der Mitgliedsbeitrag zum ersten Kalendertrag des dem Eintrittsdatum folgenden Monat erhoben. Die Berechnung bei Austritt erfolgt bis zum dem Kalendertag, der den angebrochenen Eintrittsmonat vervollständigt (voller Monatsbeitrag im Austrittsmonat)

§ 5 Mahnverfahren

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bleibt auch die 2. Mahnung erfolglos, kann ein kostenpflichtiges Inkassoverfahren eingeleitet werden. Der Vereinsausschluss entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

§ 6 Mahnverfahren

Für die Nutzung des Studios benötigt jedes Mitglied eine Zugangs– Chip. Dieser wird nach Vertragsabschluss vom 1. Boxclub Haan Augsburg e.V. ausgehändigt. Im Fall eines Verlustes, fallen 5,00€ Gebühren für den Ersatzchip an. Zum Betreten des Studios, ist es notwendig den Chip am Drehkreuz zu scannen. Der Chip darf nicht an Dritten überlassen werden. Bei Verstoß kann das Mitglied nach §4. Abs 6. aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Verlust des Chips ist unverzüglich an den 1. Boxclub Haan Augsburg e.V. zu melden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.12.2019 am 01.01.2020 in Kraft. Irrtümer und Änderungen ab den 01.01.2020 vorbehalten.